Dienstag, 25. Januar 2011

Ich habe eine Taschenlampe gekauft.

Nix Besonderes, kein Laserpointer oder so. Eine Taschenlampe eben. Hat 5 Euro gekostet.

Die Bedienungsanleitung ist 4 Seiten lang. Besonders aufregend fand ich folgende Passage bei den Sicherheitshinweisen:

"Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Abweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist."

Jetzt habe ich Probleme. Erstens weiß ich nicht, ob meine geistigen Fähigkeiten zum Betrieb einer Taschenlampe ausreichen. Und zweitens: Wo bekomme ich jetzt die nötige Erfahrung her, ohne die ich die Taschenlampe nicht benutzen darf? Gibts dafür Kurse? An der vhs?

1 Kommentar:

  1. Da mach wir nen 5 Tagigen BildungsUrlaub draus. " Befähigung und Eingnung zum Gebauch einer"gewöhnlichen Taschenschlampe""

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